Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (AI Act): umgangssprachlich oft „EU-KI-Transparenzverordnung“ genannt. Ob Chatbot im Kundenservice, KI-generierte Produktbilder oder automatisch erstellte Ratgebertexte: Wer im E-Commerce mit
künstlicher Intelligenz arbeitet, muss ab sofort klar kennzeichnen, wo KI im Spiel war.
Für viele unserer Kunden klingt das zunächst nach zusätzlicher Bürokratie. Tatsächlich lässt sich die neue Kennzeichnungspflicht mit ein paar klaren Regeln und den richtigen Werkzeugen
unkompliziert in bestehende Prozesse integrieren. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen als E-Commerce Agentur, was konkret auf Sie zukommt, wo Ausnahmen gelten und wie Sie die Vorgaben praxisnah umsetzen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er dient der praktischen Orientierung. Für eine rechtssichere Einzelfallbewertung empfehlen wir zusätzlich den Austausch mit einer auf IT- bzw. Medienrecht spezialisierten Kanzlei.
Was regelt Artikel 50 AI Act eigentlich?
Der AI Act reguliert KI-Systeme grundsätzlich nach ihrem Risiko: Hochrisiko-Anwendungen unterliegen strengen Prüf- und Dokumentationspflichten. Artikel 50 verfolgt einen anderen, schlankeren Ansatz: Er verlangt keine besonderen technischen Prüfungen, sondern schlicht Transparenz. Menschen sollen erkennen können,
- wann sie mit einer KI statt mit einem Menschen kommunizieren,
- wann Bild-, Video-, Audio- oder Textinhalte von einer KI erzeugt oder verändert wurden,
- und wann eine KI Emotionen oder biometrische Merkmale analysiert.
Ziel ist Vertrauen in die Informationsumgebung: Kund:innen sollen selbst entscheiden können, wie sie mit einem Inhalt umgehen, wenn sie wissen, dass KI daran beteiligt war.
Anbieter oder Betreiber? Für die meisten E-Commerce-Unternehmen zählt: Sie sind „Betreiber“
Der AI Act unterscheidet zwischen „Anbietern“ (Provider) als Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und auf den Markt bringen, etwa Hersteller von Chatbot-Software oder Bildgenerierungstools und „Betreibern“ (Deployer), die diese Systeme im eigenen Geschäftsbetrieb
einsetzen. Die meisten Online-Händler nutzen fertige KI-Tools von Drittanbietern für Produktbeschreibungen, Bildbearbeitung, Übersetzung oder Kundenservice. Damit sind Sie in aller Regel Betreiber.
Die gute Nachricht: Die technische Kennzeichnung der KI-Inhalte im Hintergrund (z. B. unsichtbare Wasserzeichen oder Metadaten) muss bereits der Tool-Anbieter umsetzen. Ihre Aufgabe als Betreiber ist es vor allem, bestimmte Inhalte zusätzlich sichtbar zu kennzeichnen und Ihre Kund:innen klar zu informieren.
Die vier Praxisfälle für Ihren Online-Shop
Chatbots und virtuelle Assistenten im Kundenservice: Setzen Sie einen KI-Chatbot, Sprachassistenten oder KI-gestützten Voicebot in der telefonischen Bestellannahme ein, müssen Kund:innen wissen, dass sie mit einer Maschine statt mit einem Menschen sprechen, außer es ist ohnehin „offensichtlich“.
Praxis-Tipp: Ein einfacher, gut sichtbarer Hinweis zu Beginn des Chats („Sie sprechen mit unserem KI-Assistenten“) reicht in aller Regel aus.
KI-generierte oder -bearbeitete Bilder, Videos und Audioinhalte: Nutzen Sie KI zur Erstellung von Produktfotos, KI-Models, Werbevideos oder Voiceovers, greift zunächst die technische Kennzeichnungspflicht des Tool-Anbieters im Hintergrund. Eine zusätzliche, für Kund:innen sichtbare Kennzeichnungspflicht trifft Sie als Betreiber vor allem dann, wenn der Inhalt eine reale Person, Ort, Ereignis oder Produkt täuschend echt nachbildet, etwa ein realistisches KI-Model, das mit einer echten Person verwechselt werden könnte, oder ein manipuliertes Video eines echten Ladengeschäfts.
Praxis-Tipp: Kennzeichnen Sie im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig, das schafft Vertrauen bei Ihren Kund:innen und schützt Sie zusätzlich vor wettbewerbsrechtlichen Risiken wegen Irreführung.
KI-generierte Redaktions- und Ratgeberinhalte: Lassen Sie Blogartikel, Magazin-Beiträge oder Ratgeberinhalte zu Themen von „öffentlichem Interesse“ (z. B. Gesundheit, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz, gesellschaftliche Themen) komplett von einer KI erstellen und veröffentlichen diese ohne echte redaktionelle Prüfung, müssen Sie das kennzeichnen. Die Ausnahme: Ein Mensch übernimmt nachweislich die redaktionelle Verantwortung und prüft den Content inhaltlich. Ein reiner Rechtschreib-Check reicht dafür aber nicht aus.
KI-generierte Produktbeschreibungen oder bloße Marketingtexte von E-Commerce Shops würden hier beispielsweise nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen. Reine Rechtschreibkorrekturen durch die KI oder eine hauptsächlich aus menschlicher Hand stammende Texterstellung sind von der Verordnung nicht betroffen. Bei KI-Übersetzungen empfehlen wir dagegen, den Einzelfall zu prüfen, da es hierzu bislang keine eindeutige behördliche Klarstellung gibt.Emotionserkennung und biometrische Analyse: Setzen Sie Tools ein, die z. B. per Kamera die Stimmung von Kund:innen in einem virtuellen Anprobe-Tool erkennen oder biometrische Merkmale kategorisieren, müssen Sie die Betroffenen darüber informieren, zusätzlich zu den ohnehin bestehenden datenschutzrechtlichen Pflichten.
Wie kennzeichnen? Die EU-Icons machen es einfach
Die EU-Kommission hat gemeinsam mit einer Expertengruppe im begleitenden freiwilligen „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content“ fertige, kostenlos nutzbare Icons entwickelt:
- „AI GENERATED“: für vollständig KI-erzeugte Inhalte,
- „AI MODIFIED“: für KI-bearbeitete bzw. manipulierte Inhalte,
- ein neutrales „AI“-Basissymbol für weitere Anwendungsfälle.
Alle Varianten stehen in Schwarz/Weiß sowie transparent zum kostenlosen Download bereit (SVG/PNG) und lassen sich in Ihr bestehendes Layout einbinden. Wichtig für die Umsetzung:
- Das Icon muss spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt gut sichtbar sein (z. B. oben rechts im Bild, zu Beginn eines Videos, im Kopfbereich eines Textes).
- Auch reine schriftliche Hinweise wie “Dieser Text/Dieses Bild wurde mithilfe einer KI erstellt” sind statt des EU-Icons in Ordnung. Wichtig ist aber, dass der Hinweis spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt gut sichtbar ist, also zum Beispiel im Kopfbereich eines Textes oder direkt sichtbar am Bildrand. Ein Hinweis erst am Ende eines Artikels oder Videos reicht nicht aus, da Nutzer:innen den Inhalt vorher abbrechen oder nur einen Ausschnitt sehen können.
- Bei reinen Audioinhalten reicht ein kurzer, gesprochener Hinweis zu Beginn.
- Für künstlerische, satirische oder erkennbar fiktionale Inhalte genügt ein dezenterer Hinweis, der die Wahrnehmung des Inhalts nicht stört.
- Achten Sie auf Barrierefreiheit: etwa Alt-Texte, ausreichender Kontrast und Screenreader-Kompatibilität.
Fristen und Bußgelder im Überblick
Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 gibt es nur für einen Teilaspekt: die maschinenlesbare technische Kennzeichnung durch die Anbieter generativer KI-Systeme, die bereits vor dem Stichtag am Markt waren. Für die Pflichten, die Sie als Online-Händler direkt betreffen, wie Hinweise auf Chatbots, Kennzeichnung von Deepfakes und redaktionell ungeprüften KI-Texten, gibt es keine Schonfrist. Sie gelten bereits jetzt. Verstöße können stark sanktioniert werden: Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich, je nachdem, welcher Betrag höher liegt.
Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt bzw. veröffentlicht wurden, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Die Kommission empfiehlt es lediglich freiwillig, wo es praktikabel ist. Sobald Sie diese aber wiederverwenden oder erneut veröffentlichen, wird das rechtlich als neue Veröffentlichung behandelt. Ab diesem Zeitpunkt greift die Kennzeichnungspflicht dann ganz normal wie bei neu erstelltem Content.
Der freiwillige Verhaltenskodex als Praxishilfe
Ergänzend zum Gesetzestext hat die EU-Kommission gemeinsam mit Wissenschaftler:innen und Industrievertreter:innen den „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content“ erarbeitet. Er ist freiwillig, bietet aber sehr konkrete Vorlagen: von Gestaltungsvorgaben für Icons über Platzierungsregeln bis zu Mustern für interne Prozesse und Schulungen. Unternehmen, die sich daran orientieren, können gegenüber Marktüberwachungsbehörden leichter nachweisen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Für unsere Kunden ist der Kodex deshalb die praktischste Richtschnur für die Umsetzung, unabhängig davon, ob man ihm formell beitritt.
Ihr Praxis-Fahrplan in 5 Schritten
Inventur: Wo genau setzen wir KI ein? Chatbot, Bildgenerierung, Texterstellung, Übersetzung, Try-on-Tools?
Rollen klären: Sind wir Anbieter, Betreiber oder beides?
Kennzeichnung technisch umsetzen: EU-Icons einbinden, Platzierung je Inhaltstyp festlegen.
Ausnahmen prüfen und dokumentieren: redaktionelle Kontrolle, künstlerische Werke, offensichtliche KI-Nutzung.
Prozesse und Schulungen verankern: Verantwortliche benennen, Team schulen, Meldewege für Fehlkennzeichnungen einrichten.
Jetzt handeln, bevor es teuer wird
Die neuen Transparenzpflichten betreffen praktisch jeden Online-Shop, der heute schon mit KI arbeitet. Das sind inzwischen die meisten. Die gute Nachricht: Mit einer klaren Struktur lässt sich die Umsetzung in wenigen Schritten sauber lösen, ohne Ihre bestehenden Prozesse auf den Kopf zu stellen.
Sie möchten wissen, wo Ihr Shop aktuell steht? Unser Team von 7thSENSE unterstützt Sie mit einem kostenlosen Erst-Check: Wir schauen uns gemeinsam mit Ihnen an, wo in Ihrem Shop KI zum Einsatz kommt, geben Ihnen eine erste praxisnahe Einordnung möglicher Kennzeichnungspflichten und zeigen Ihnen, wie Sie eine Lösung technisch wie organisatorisch am effizientesten umsetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Quellen
- AI Act Service Desk Artikel 50: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-50
- Amtlicher Verordnungstext (EUR-Lex, VO (EU) 2024/1689): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/code-practice-ai-generated-content
- Erläuterung zum Verhaltenskodex:https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/contents-code-gpai
- EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content
- Leitlinien zu Transparenzverpflichtungen: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/guidelines-transparency-ai-generated-content
- FAQ zu Artikel 50: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act
- Quick Facts: Transparenzregeln: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/factpages/quick-facts-transparency-rules-ai-systems