Online-Recht im E-Commerce

Online-Recht im E-Commerce: Vorsicht Abmahnfallen!

Vorsicht Abmahnfallen!

Teilnehmer am <link internal-link internal link in current>E-Commerce unterliegen rechtlichen Risiken. Regelmäßig rollen Abmahnwellen durch das Internet. Wer einen Online-Shop betreibt und die rechtlichen Vorgaben nicht einhält, muss mit einer Abmahnung rechnen. Das kann teuer werden. Bei der Auswahl der richtigen Shopsoftware kommt es darauf an, alle technischen und inhaltlichen Voraussetzungen zu erfüllen, damit sie dem Online-Recht im E-Commerce entsprechen.

Bereits das Impressum muss für das Online-Recht im E-Commerce vollständige Angaben im Sinne des Telemediengesetzes enthalten. Das Online-Recht im E-Commerce schreibt für ein abmahnsicheres Impressum Informationen vor, wie den Namen des Anbieters bzw. den vollständigen Namen der Firma enthalten. Weiterhin die Postanschrift, den Namen des Vertretungsberechtigten, Namen und Anschrift des Verantwortlichen für die Inhalte, die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer, das zuständige Handelsregister und Angaben über die Liquidation.

Für Fernabsatzverträge gelten eine ganze Reihe von Informationspflichten. Das Online-Recht im E-Commerce betrifft sowohl die allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch alle Angaben zu den angebotenen Waren.

Angabe der wesentlichen Eigenschaften der Waren erfordern für das Online-Recht im E-Commerce Informationen über den Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrags, seine Gültigkeitsdauer bei befristeten Angeboten, die Mindestlaufzeit des Vertrages, Liefervorbehalte, Einzelheiten der Lieferung und Zahlung, die Angabe des Gesamtpreises einschließlich MwSt. und anderen Bestandteilen, anfallenden Versand- und Lieferkosten, ein Widerruf- oder Rückgaberecht und seine Bedingungen, den Namen des Empfängers des Widerrufs- oder des Rückgabeverlangens, Angaben der Kosten der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und seiner Abwicklung, falls diese mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Außerdem Angaben aller Vertragsbestimmungen und der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Angaben der vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich Vertragsstrafen bei Dauerschuldverhältnissen von mehr als einem Jahr, sowie die geltenden Garantie- und Gewährleistungsbedingungen und Angaben über einen bestehenden Kundendienst.

Außerdem muss ein Online-Shop für das Online-Recht im <link internal-link e-commerce>E-Commerce bestimmte technische Bedingungen erfüllen, damit hier abgeschlossene Verträge gültig sind und dem Online-Recht im E-Commerce genügen. Nach geltendem Online-Recht im E-Commerce gehören dazu technische Mittel zur Fehlerkorrektur vor der Abgabe einer Bestellung, die unverzügliche Bestätigung einer Bestellung auf elektronischem Weg, die Möglichkeit für den Kunden, Vertragstext und allgemeine Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss aufzurufen und zu abzuspeichern. Weiterhin Informationen zu den einzelnen technischen Schritten, die zum Vertrag führen und eine Möglichkeit einen Eingabefehler vor Abgabe einer Bestellung zu erkennen und zu berichtigen.